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Arbeitsvertrag kündigen (als Arbeitnehmer)
Du willst deinen Job kündigen? Hier sind Frist und Form – und ein korrektes Kündigungsschreiben zum Ausdrucken und Unterschreiben.
Wichtig – Schriftform ist Pflicht: Eine Kündigung des Arbeitsvertrags ist nur mit eigenhändiger Unterschrift auf Papier gültig (§ 623 BGB). E-Mail, WhatsApp oder Fax sind unwirksam. Also: ausdrucken, unterschreiben, übergeben.
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Kündigungsfrist Arbeitnehmer
Prüfe zuerst deinen Arbeits- oder Tarifvertrag – dort kann eine längere Frist stehen. Ohne abweichende Regelung gilt die gesetzliche Frist nach § 622 BGB:
- Regelfall: vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
- Probezeit: zwei Wochen, ohne festen Termin.
Unsicher, welcher Termin passt? Kündige „zum nächstmöglichen Zeitpunkt" – so bist du auf der sicheren Seite, falls du dich bei der Frist verrechnest. Der Generator setzt das automatisch.
Kein Grund nötig
Als Arbeitnehmer musst du bei einer ordentlichen Kündigung keinen Grund angeben. Ein knappes, sachliches Schreiben genügt.
So übergibst du sicher
- Schreiben ausdrucken und persönlich unterschreiben (Original, keine Kopie).
- Persönlich übergeben – am besten mit Zeugen oder gegen Empfangsbestätigung.
- Alternativ per Einwurf-Einschreiben senden, damit der Zugang nachweisbar ist.
- Um ein Arbeitszeugnis und die Freistellungsregelung kümmern.
Häufige Fragen
Kann ich per E-Mail kündigen?
Nein. Der Arbeitsvertrag verlangt die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (§ 623 BGB). E-Mail ist unwirksam.
Muss ich einen Grund angeben?
Nein, bei der ordentlichen Kündigung nicht.
Was, wenn ich die Frist falsch berechne?
Mit dem Zusatz „zum nächstmöglichen Zeitpunkt" wirkt die Kündigung automatisch zum nächsten korrekten Termin.