Mietbürgschaft erstellen (Elternbürgschaft)
Bürgschaftserklärung für ein Mietverhältnis – mit Höchstbetrag zum Schutz des Bürgen. Links ausfüllen, rechts entsteht das fertige Dokument zum Ausdrucken und Unterschreiben.
Was ist eine Mietbürgschaft?
Bei einer Mietbürgschaft verpflichtet sich eine dritte Person – der Bürge – gegenüber dem Vermieter, für die Mietschulden des Mieters einzustehen, falls dieser nicht zahlt. Häufig übernehmen die Eltern die Bürgschaft für ihr Kind (Elternbürgschaft), etwa bei Studierenden oder jungen Mietern ohne festes Einkommen oder ausreichende Schufa.
Die 3 Dinge, auf die es ankommt
- Schriftform: Die Bürgschaft braucht die eigenhändige Unterschrift des Bürgen auf Papier (§ 766 BGB). E-Mail oder Scan allein reichen nicht.
- Höchstbetrag: Unbedingt eine Obergrenze festlegen. Sonst haftet der Bürge unbegrenzt. Üblich sind einige Monatsmieten.
- Selbstschuldnerisch: Vermieter verlangen meist diese Form – sie dürfen den Bürgen dann direkt in Anspruch nehmen, ohne vorher den Mieter zu verklagen.
Mietbürgschaft oder Kautionsbürgschaft?
Diese Bürgschaft sichert die laufenden Pflichten aus dem Mietvertrag ab. Sie ist nicht dasselbe wie eine Kautionsbürgschaft, die die Barkaution ersetzt. Kläre mit dem Vermieter, was verlangt wird.
Häufige Fragen
Muss die Bürgschaft schriftlich sein?
Ja, mit eigenhändiger Unterschrift auf Papier (§ 766 BGB). Ausdrucken und unterschreiben.
Warum ein Höchstbetrag?
Ohne Begrenzung haftet der Bürge unbegrenzt für alle Forderungen. Eine Obergrenze schützt ihn und ist üblich.
Was heißt selbstschuldnerisch?
Der Vermieter kann den Bürgen direkt in Anspruch nehmen, ohne zuerst den Mieter zu verklagen. Der Bürge verzichtet auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB).
Wann endet die Bürgschaft?
In der Regel mit Ende des Mietverhältnisses und Begleichung aller offenen Forderungen. Eine Kündigung der Bürgschaft ist nur eingeschränkt möglich – lass dich im Zweifel beraten.