§19Rechnungswerk Rechnungen für Kleinunternehmer – kostenlos, ohne Anmeldung, Daten bleiben bei dir. Ein Werkzeug von Nutzwerk24.

Kleinunternehmer-Rechnung schreiben – korrekt nach § 19 UStG

Links ausfüllen, rechts entsteht deine Rechnung. Mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG und dem richtigen Umsatzsteuer-Hinweis. Am Ende: drucken oder als PDF speichern.

Deine Angaben Rechnungssteller
Eine von beiden ist Pflicht (§ 14 UStG). Die Steuernummer bekommst du vom Finanzamt.
Rechnungsempfänger
Rechnungsdaten
Muss fortlaufend und einmalig sein.
Leer lassen = „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“ erscheint automatisch.
Positionen
BezeichnungMengeEinheitEinzelpreis €
Zahlung & Schluss

Deine Eingaben werden nur lokal in diesem Browser gespeichert – nichts verlässt deinen Rechner.

Live-Vorschau deiner Rechnung

Der Stempel ist nur Deko – gedruckt wird er nicht.

Pflichtangaben: Das muss auf jede Kleinunternehmer-Rechnung

Auch als Kleinunternehmer gilt § 14 UStG. Diese Angaben prüft der Generator automatisch mit:

  1. Vollständiger Name und Anschrift von dir und deinem Kunden
  2. Deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  3. Rechnungsdatum
  4. Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
  5. Menge und Art der gelieferten Leistung oder Ware
  6. Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung
  7. Das Entgelt (bei dir: ohne Umsatzsteuer)
  8. Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG

Häufige Fragen

Wie lautet die korrekte § 19-Formulierung?

Üblich und sicher: „Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.“ Die genaue Formulierung ist frei, der Hinweis selbst ist Pflicht. Dieser Generator setzt ihn automatisch auf jede Rechnung.

Darf ich trotzdem Umsatzsteuer ausweisen?

Nein. Weist du als Kleinunternehmer Umsatzsteuer aus, schuldest du sie dem Finanzamt (§ 14c UStG) – dein Kunde kann sie aber nicht als Vorsteuer ziehen. Deshalb gibt es hier bewusst kein Umsatzsteuer-Feld.

Was zählt als fortlaufende Rechnungsnummer?

Jede Nummer darf nur einmal vorkommen und muss einem nachvollziehbaren System folgen, z. B. 2026-001, 2026-002 … Lücken sind erlaubt, Dubletten nicht.

Wo bleiben meine Daten?

Im Browser. Das Tool hat keinen Server und überträgt nichts. Deine Eingaben liegen im lokalen Speicher deines Geräts und lassen sich mit „Alle Daten löschen“ jederzeit entfernen.

Muss ich meine Rechnungen aufbewahren?

Ja, grundsätzlich 8 Jahre (seit 2025; vorher 10). Speichere die PDF also gut ab – z. B. in einem Ordner pro Jahr.

Wenn es mehr als ein paar Rechnungen im Monat werden

Ab einer gewissen Menge lohnt sich echte Buchhaltungssoftware: automatische Rechnungsnummern, Kundenverwaltung, EÜR und Steuerberater-Export. Bekannte Anbieter für Kleinunternehmer sind z. B. sevDesk oder lexoffice – beide mit Testphase.

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