Kleinunternehmer-Rechnung schreiben – korrekt nach § 19 UStG
Links ausfüllen, rechts entsteht deine Rechnung. Mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG und dem richtigen Umsatzsteuer-Hinweis. Am Ende: drucken oder als PDF speichern.
Der Stempel ist nur Deko – gedruckt wird er nicht.
Pflichtangaben: Das muss auf jede Kleinunternehmer-Rechnung
Auch als Kleinunternehmer gilt § 14 UStG. Diese Angaben prüft der Generator automatisch mit:
- Vollständiger Name und Anschrift von dir und deinem Kunden
- Deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Rechnungsdatum
- Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
- Menge und Art der gelieferten Leistung oder Ware
- Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung
- Das Entgelt (bei dir: ohne Umsatzsteuer)
- Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG
Häufige Fragen
Wie lautet die korrekte § 19-Formulierung?
Üblich und sicher: „Gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer.“ Die genaue Formulierung ist frei, der Hinweis selbst ist Pflicht. Dieser Generator setzt ihn automatisch auf jede Rechnung.
Darf ich trotzdem Umsatzsteuer ausweisen?
Nein. Weist du als Kleinunternehmer Umsatzsteuer aus, schuldest du sie dem Finanzamt (§ 14c UStG) – dein Kunde kann sie aber nicht als Vorsteuer ziehen. Deshalb gibt es hier bewusst kein Umsatzsteuer-Feld.
Was zählt als fortlaufende Rechnungsnummer?
Jede Nummer darf nur einmal vorkommen und muss einem nachvollziehbaren System folgen, z. B. 2026-001, 2026-002 … Lücken sind erlaubt, Dubletten nicht.
Wo bleiben meine Daten?
Im Browser. Das Tool hat keinen Server und überträgt nichts. Deine Eingaben liegen im lokalen Speicher deines Geräts und lassen sich mit „Alle Daten löschen“ jederzeit entfernen.
Muss ich meine Rechnungen aufbewahren?
Ja, grundsätzlich 8 Jahre (seit 2025; vorher 10). Speichere die PDF also gut ab – z. B. in einem Ordner pro Jahr.
Wenn es mehr als ein paar Rechnungen im Monat werden
Ab einer gewissen Menge lohnt sich echte Buchhaltungssoftware: automatische Rechnungsnummern, Kundenverwaltung, EÜR und Steuerberater-Export. Bekannte Anbieter für Kleinunternehmer sind z. B. sevDesk oder lexoffice – beide mit Testphase.
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